AGB

AllgEmEinE GEscHäftsbEdingUngEn
fÜr liEfErUngEn Und lEistUngEn

Verkaufsbedingungen

1. Allgemeines

(1) Unseren Angeboten, Verkäufen und Lieferungen liegen ausschließlich die nachstehenden Bedingungen zugrunde. Diese Bedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen.

(2) Mit Erteilung des Auftrags erkennt der Käufer diese Bedingungen als verbindlich an. Abweichende Bedingungen des Käufers sowie sonstige Änderungen oder Ergänzungen, wie mündliche Absprachen und Vereinbarungen mit unseren Reisenden, Vertretern, Lagerverwaltern, Fahrern oder sonstigen Beauftragten, sind nur verbindlich, wenn sie gesondert schriftlich vereinbart und bestätigt wurden.

(3) Ohne eine solche Vereinbarung gelten auch entgegenstehende Allgemeine Einkaufsbedingungen des Käufers als abgelehnt. Digitale Kommunikationsformen wie E-Mails oder elektronische Bestätigungen werden der Schriftform gleichgestellt, sofern sie eine eindeutige Zuordnung ermöglichen.

(4) Die Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen gelten im Übrigen in ihrer jeweils neuesten Fassung auf alle zukünftigen mit dem Käufer abzuschließenden Geschäfte.

 

2. Abschluss

(1) Unsere Angebote, auch die unserer Vertreter, sind bis zu unserer Auftragsbestätigung oder der nachfolgend geregelten Annahme von Aufträgen unverbindlich, falls nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Unsere Angebote sind, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist, 14 Arbeitstage gültig.

(2) Die Belieferung zum angegebenen Termin erfolgt vorbehaltlich der ordnungsgemäßen und rechtzeitigen Selbstbelieferung seitens unserer Lieferanten.

(3) An uns oder an unsere Vertreter, Reisenden, Lagerverwalter und Fahrer gerichtete Aufträge gelten als von uns angenommen, wenn sie nicht innerhalb 14 Tagen nach Empfang abgelehnt wurden.

(4) Die Annahme von Angeboten uns unbekannter Abnehmer machen wir von einer Auskunft abhängig, wodurch sich die Ablehnungsfrist eventuell erhöhen kann, höchstens jedoch um eine Woche. Bei Verträgen mit uns unbekannten Abnehmern bleibt uns der Rücktritt vom Vertrag auch für den Fall, dass der Auftrag bestätigt oder mit der Lieferung bereits begonnen wurde, vorbehalten, sofern einzuholende Kreditauskünfte unbefriedigend sind oder Anlass besteht, die Erfüllung des Vertrages seitens des Käufers als zweifelhaft zu betrachten. Ersatzansprüche irgendwelcher Art können aus diesem Rücktritt gegen uns nicht hergeleitet werden.

(5) Kosten, die durch irrtümliche oder fehlerhafte Auftragserteilung des Auftraggebers entstehen, gehen zu dessen Lasten, ebenso in ausnahmslos allen Fällen zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht erhobener Einfuhrzoll und Steuern. Rohstoff-Preisveränderungen, die auf Grund behördlicher Maßnahmen wie Einfuhrzollveränderungen und Änderungen des EG-Zuckerpreises eintreten, werden von uns weiter berechnet, soweit entsprechende Preiserhöhungen mindestens vier Wochen vor Liefertermin eintreten.

 

3. Lieferung

(1) Bei Betriebsstörungen in unseren Werken oder in unseren Lägern durch unvorhersehbare, nicht abwendbare Ereignisse, wie Streiks, Maschinenschäden jeder Art, Verkehrsbehinderungen, behördliche Maßnahmen, Krieg oder höhere Gewalt behalten wir uns ausdrücklich vor, vom Vertrag ganz zurückzutreten, eine Teillieferung im Rahmen der Behinderung oder eine nachträgliche Lieferung vorzunehmen. Dies gilt auch dann, wenn wir von unseren Lieferanten mit einer zur Erfüllung des geschlossenen Kaufvertrages bestimmter Ware nachweislich nicht oder nur teilweise beliefert werden.

(2) Ein Schadensersatzanspruch des Käufers wegen einer solchen Lieferstörung ist ausgeschlossen. Wenn dem Käufer wegen einer Verzögerung, die wir zu vertreten haben, nachweislich ein Schaden erwächst, so ist er unter Ausschluss weiterer Ansprüche berechtigt, eine Verzugsentschädigung zu fordern, die für jede volle Woche der Verspätung 1/2%, im Ganzen aber höchstens 5% des Wertes der Ware, mit der wir uns in Verzug befinden, betragen kann.
 
(3) Der Käufer ist verpflichtet, Abschlussauftragsmengen innerhalb der vereinbarten Lieferfrist abzunehmen. Geschieht dies nicht, sind wir berechtigt, eine angemessene Nachfrist zu setzen, nach deren Ablauf es uns einer der Nachfrist beizufügenden Androhung gemäß freisteht, ob, in welchem Umfang, zu welchem Zeitpunkt und zu welchen Bedingungen wir die nicht abgerufene oder nicht abgenommene Ware liefern. Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung im Falle des Rücktritts vom Vertrag bleiben hiervon unberührt.
 
4. Versand und Verpackung

(1) Der Versand erfolgt, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, ab einem Rechnungsnettobetrag von 100, – € frachtfrei.

(2) Umweltaspekte werden berücksichtigt: Wir bevorzugen umweltfreundliche Verpackungsmaterialien.

(3) Alle Mehrkosten aus solchen Versandarten oder -wegen, die bei Abschluss des Kaufvertrages noch nicht berücksichtigt waren, wie Eil- oder Expressgut oder solche, bedingt durch nachträglich gewünschte Teillieferung, gehen zu Lasten des Käufers.

 

5. Gefahrenübergang

Die Gefahr geht mit der Übergabe der Ware an eine zum Versand bestimmte Person auf den Käufer über. Dies gilt auch dann, wenn eine Franko Lieferung vereinbart ist, oder wenn der Transport durch unsere eigenen Angestellten oder mit unseren Fahrzeugen geschieht.

 

6. Beanstandungen

(1) Beanstandungen und Einwendungen hinsichtlich der Anzahl der Packstücke, deren Gewicht oder eventuelle Beschädigung sind nur rechtsverbindlich, wenn sie sofort bei Empfang der gelieferten Waren vom Spediteur oder Fahrer, von der Bahn- oder Postverwaltung bescheinigt und durch den Käufer gleichzeitig eventuelle Regressansprüche geltend gemacht werden.

(2) Alle Beanstandungen – insbesondere hinsichtlich Mängel der Waren – bedürfen einer genauen Begründung unter Angabe der Kundennummer, Rechnungsnummer, des Rechnungsdatums und der Produktionsnummer, die auf jeder Packung angegeben ist, sowie der Zusendung eines Musters der beanstandeten Ware. Die Beanstandungen müssen uns spätestens 5 Tage nach Empfang der Ware schriftlich mitgeteilt sein.

 

7. Eigentumsvorbehalt

Eigentumsvorbehalt gemäß § 449 BGB macht den Anbieter für alle gelieferten Waren bis zur Erfüllung aller Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent), die der Anbieter gegen den Kunden jetzt oder künftig zustehen, geltend. Der Kunde darf über die Waren im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr verfügen, solange er nicht mit der Zahlung in Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherheitsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der Kunde bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an den Anbieter ab. Der Kunde ist widerruflich ermächtigt, die an den Anbieter abgetretenen Forderungen in eigenem Namen einzuziehen. Die Einzugsermächtigung kann widerrufen werden, wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt. Bei Zugriff Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Kunde auf das Eigentum von dem Anbieter hinweisen und den Anbieter unverzüglich benachrichtigen. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden – insbesondere Zahlungsverzug – ist der Anbieter berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzuholen bzw. Wertersatz zu verlangen. Der Anbieter wird auf Verlangen die gegebenen Sicherheiten nach eigener Wahl freigeben, soweit ihr Wert der Forderungen nachhaltig um mehr als 10% übersteigt.

 

8. Preis und Zahlung

(1) Unsere Preise verstehen sich, wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart, in € pro Kilo bzw. Liter netto, exklusive Mehrwertsteuer. Der Kunde akzeptiert eine elektronische Rechnungsstellung.

(2) Zahlungsbedingungen: Sofern nichts anderes vereinbart, gilt ein Zahlungsziel von 14 Tagen netto. Abweichende Zahlungsbedingungen bedürfen unserer schriftlichen Zustimmung.

(3) Preisanpassungsklausel

Recht zur Preisanpassung Der Anbieter ist berechtigt, die vereinbarten Preise anzupassen, wenn sich nach Vertragsschluss die für die Preisberechnung maßgeblichen Kostenfaktoren wesentlich ändern. Hierzu zählen insbesondere Kosten für Material, Rohstoffe, Energie, Transport, Löhne, gesetzliche Abgaben sowie Kosten von Vorleistungen. Als wesentliche Änderungen gelten insbesondere:

Signifikante Schwankungen an Rohstoff- und Warenbörsen

Fundamentale Änderungen der Beschaffungskosten

Währungsschwankungen von mehr als 3%

Unvorhergesehene regulatorische Eingriffe

Voraussetzungen der Anpassung Eine Preisanpassung ist nur zulässig, wenn:

Die Veränderung nicht vorhersehbar war

Die Anpassung zur Wahrung des wirtschaftlichen Gleichgewichts des Vertrages erforderlich ist

Der Mehrpreis in einem angemessenen Verhältnis zum ursprünglichen Vertragspreis steht

Informationspflicht Bei einer beabsichtigten Preisanpassung verpflichtet sich Kessko

Den Kunden unverzüglich, spätestens 14 Tage vor Wirksamwerden, schriftlich zu informieren

Die Gründe für die Preisanpassung transparent und nachvollziehbar darzulegen

Dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht einzuräumen

Kündigungsrecht des Kunden
Der Kunde ist berechtigt, den Vertrag innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Preisanpassungsmitteilung ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu kündigen.

Grenze der Anpassung Eine Preiserhöhung ist auf maximal 15% des ursprünglichen Preises begrenzt.

Der Käufer hat alle Gebühren, Kosten und Auslagen zu tragen, die im Zusammenhang mit jeder gegen ihn rechtlich erfolgreichen Rechtsverfolgung anfallen.

 

9. Höhere Gewalt/Pandemie/Lieferkettenstörungen

(1) Ereignisse höherer Gewalt, insbesondere Naturkatastrophen, Pandemien oder Epidemien (einschließlich COVID-19), Tierseuchen, Rohstoffknappheit, Lieferkettenstörungen, behördliche Maßnahmen, Energieausfälle oder Arbeitskämpfe, befreien die betroffene Partei für die Dauer und im Umfang ihrer Auswirkungen von den Leistungspflichten.

(2) Die betroffene Partei wird die andere Partei unverzüglich über Eintritt und voraussichtliche Dauer der Leistungsstörung informieren und zumutbare Maßnahmen zur Schadensminderung ergreifen.

(3) Dauert das Ereignis länger als 90 Kalendertage, sind beide Parteien berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund mit einer Frist von 14 Tagen zu kündigen.

 

10. Produktspezifikationen und Toleranzen

(1) Maßgeblich für Beschaffenheit, Zusammensetzung und Qualität der gelieferten Ware sind ausschließlich die bei Vertragsschluss vereinbarten Produktspezifikationen.

(2) Handelsübliche, technisch bedingte oder produktionstechnisch unvermeidbare Abweichungen in Zusammensetzung, Rezeptur, Farbe, Geruch, Geschmack, Konsistenz, Gewicht oder Verpackung gelten nicht als Mangel, sofern sie die Verkehrsfähigkeit, Lebensmittelsicherheit und die vereinbarte Verwendbarkeit der Ware nicht wesentlich beeinträchtigen.

(3) Mengen- und Gewichtstoleranzen von bis zu ±5 % gelten als vertragsgemäß, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart wurde.

(4) Änderungen der Produktspezifikationen aufgrund gesetzlicher oder behördlicher Vorgaben bleiben vorbehalten, sofern hierdurch keine wesentliche Verschlechterung der Ware eintritt.

 

11. Mindesthaltbarkeitsdatum

(1) Angaben zum Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) stellen keine Beschaffenheitsgarantie oder Haltbarkeitsgarantie dar, sondern geben ausschließlich den Zeitraum an, bis zu dem die Ware bei sachgerechter Lagerung und Handhabung ihre spezifischen Eigenschaften behält.

(2) Ein Überschreiten des MHD begründet für sich genommen keinen Mangel der Ware, sofern die Verkehrsfähigkeit und Lebensmittelsicherheit weiterhin gegeben sind.

(3) Ansprüche des Kunden wegen vorzeitiger Qualitätsminderungen sind ausgeschlossen, soweit diese auf unsachgemäße Lagerung, Weiterverarbeitung, Transport oder sonstige Einflüsse außerhalb des Verantwortungsbereichs des Anbieters zurückzuführen sind.

 

12. Vertraulichkeit und Schutz von Rezepturen

(1) Alle nicht offenkundigen kaufmännischen, technischen oder produktspezifischen Informationen, insbesondere Rezepturen, Spezifikationen, Preise und Herstellungsverfahren, sind vertraulich zu behandeln.

(2) Diese Informationen dürfen ausschließlich zur Durchführung des jeweiligen Vertrages verwendet und Dritten nicht zugänglich gemacht werden, sofern keine gesetzliche Offenlegungspflicht besteht.

(3) Die Vertraulichkeitsverpflichtung gilt auch über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus.

 

13. Datenschutz und Digitale Kommunikation

Kundeninformationen werden vertraulich behandelt. Elektronische Kommunikation und Datenverarbeitung erfolgt unter strikter Beachtung der DGSVO und BDSG.

 

14. Schlussbestimmung

Die Unwirksamkeit einer einzelnen Bestimmung der vorstehenden Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen und die Wirksamkeit des Lieferungsvertrages nicht.

 

15. Anwendbares Recht, Gerichtsstand & Salvatorische Klausel

(1) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG)

(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis ist der Sitz des Anbieters.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

(4) Vertrags- und Geschäftssprache ist Deutsch.

 

Stand: 17.12.2025
KESSKO GmbH & Co. KG · 53187 Bonn